Impfungen
In den Betrieben, in denen dies gewünscht wird, führen wir bei den interessierten Personen im Auftrag des Arbeitgebers auch Schutzimpfungen durch.
Dies können sowohl allgemein empfohlene Schutzimpfungen, aber auch Impfungen sein, die aufgrund besonderer beruflicher Risiken empfohlen werden, beispielsweise Impfungen gegen:
• Tetanus (Wundstarrkrampf)
• Diphtherie
• Polio Kinderlähmung)
• Pertussis (Keuchhusten)
• FSME (Frühsommermeningoenzephalitis)
• Hepatitis A + B
• Influenza (Virusgrippe)
Diese Impfungen werden nicht vom Beschäftigten oder von seiner Krankenkasse bezahlt, sondern die Kosten der Impfaktion trägt immer der Arbeitgeber, sofern wir sie in seinem Auftrag im Betrieb oder in unserer Praxis durchführen.
Es werden Listen erstellt, damit der Arbeitgeber ersehen kann, wer an der Impfung teilgenommen hat. Der Arbeitgeber kann ggf. versuchen, mit diesen Teilnehmerdaten bei den jeweiligen (gesetzlichen) Krankenkassen einen Teil der Kosten des Impfstoffes erstattet zu bekommen.
Bei den Schutzimpfungen handelt es sich in der Regel und Impfungen, die gut verträglich sind und die vor der Freigabe für die Bevölkerung in umfangreichen klinischen Zulassungsverfahren getestet wurden.