Generell empfohlene Impfungen
Das Robert-Koch-Institut (RKI) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung.
Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten. Zu den Aufgaben gehört der generelle gesetzliche Auftrag, wissenschaftliche Erkenntnisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim RKI gibt gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und zur Durchführung anderer Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten beim Menschen. Die Empfehlungen der STIKO - auch hinsichtlich der generell empfohlenen Schutzimpfungen - werden in der Regel einmal jährlich im Epidemiologischen Bulletin auf den Internetseiten des RKI veröffentlicht.
Betriebsärzte können auch diese allgemein empfohlenen Schutzimpfungen (z. B. Tetanus, Diphtherie, Polio, Keuchhusten) verabreichen, beispielweise im Rahmen von arbeitsmedizinischer Vorsorge oder Eignungsuntersuchungen.
Im Regelfall werden die Beschäftigten diese Impfungen jedoch bereits von einem niedergelassenen Arzt (z. B. vom Hausarzt) erhalten haben, denn diese Impfungen sind nicht abhängig von einem erhöhten beruflichen Expositionsrisiko.
Diese Impfungen sind - anders als spezielle beruflich bedingte Impfungen - bei gegebener Indikation und Impfwunsch ebenfalls beim Hausarzt für den Beschäftigten kostenlos und ohne Kostenbelastung für den Arbeitgeber erhältlich.