Feuerwehrtauglichkeit / Atemschutzgeräte

Die körperliche Eignung von Atemschutzgeräteträgern muss durch die arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26 (Atemschutzgeräte) festgestellt und überwacht werden. Näheres hierzu siehe unter ArbMedVV, Anhang Teil 4, bzw. Feuerwehrdienstvorschrift "Atemschutz" (FwDV 7).

  • Gruppe 1: Trägern von Staubmasken mit der Filterklasse FFP 1 + 2 wird die Vorsorgeuntersuchung nach G26.1 angeboten (Angebotsuntersuchung).

  • Gruppe 2: Atemschutzgeräteträger, die unter einem Filtergerät (Gerätegewicht bis zu 5 kg) Arbeiten verrichten oder im Falle erhöhter Atemwegswiderstände, müssen nach G26.2 untersucht werden (Pflichtuntersuchung).

  • Gruppe 3: Träger von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten (z. B. Pressluftatmer oder Behältergeräte mit Druckluft; Gerätegewicht über 5 kg) müssen nach G26.3 untersucht werden (Pflichtuntersuchung).

 

Die arbeitsmedizinische Untersuchung nach G26 muss von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" durchgeführt werden. Dieser stellt auch die ärztliche Bescheinigung aus.

Die Erstuntersuchung bei G26.2 und G26.3 erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit, die erste Nachuntersuchung erfolgt nach Ablauf von 1 Jahr. Alle weiteren Nachuntersuchungen erfolgen bei:

  • Personen bis 50 Jahre vor Ablauf von 3 Jahren bei Gruppe 2 und 3
  • Personen über 50 Jahre vor Ablauf von 2 Jahren bei Gruppe 2
  • Personen über 50 Jahre vor Ablauf von 1 Jahr bei Gruppe 3

Personen, die Filtergeräte ausschließlich zur Flucht und Selbstrettung tragen, müssen nicht nach G26 untersucht werden.

 

G26.1: Atemschutzgeräte Gruppe 1
  • Anamnese
  • körperliche Gesundheitsuntersuchung
  • Beratung im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation und Bescheinigung
G26.2: Atemschutzgeräte Gruppe 2
  • Anamnese
  • körperliche Gesundheitsuntersuchung
  • Beratung im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Tonschwellenaudiometrie (Hörtest)
  • Spirometrie in Ruhe und mit Flussvolumenkurve (LuFu)
  • Sehtest
  • Urin-Mehrfachstreifen-Test
  • Blutentnahme
  • Blutuntersuchung: großes Blutbild, GPT, Gamma GT, Kreatinin, Blutzucker
  • Ruhe-EKG
  • Röntgen-Thorax-Aufnahme (nur nach ärztlicher Indikation)
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation und Bescheinigung
G26.3: Atemschutzgeräte Gruppe 3
  • Anamnese
  • körperliche Gesundheitsuntersuchung
  • Beratung im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Tonschwellenaudiometrie (Hörtest)
  • Spirometrie in Ruhe und mit Flussvolumenkurve (LuFu)
  • Sehtest
  • Urin-Mehrfachstreifen-Test
  • Blutentnahme
  • Blutuntersuchung: großes Blutbild, GPT, Gamma GT, Kreatinin, Blutzucker
  • Ruhe-EKG
  • Röntgen-Thorax-Aufnahme (nur nach ärztlicher Indikation)
  • Ergometrie (Belastungs-EKG)
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation und Bescheinigung