Betriebsspezifische Betreuung durch den Betriebsarzt

Umfang und Inhalt der betriebsspezifischen Betreuung richten sich nach den besonderen Tätigkeiten und Gefährdungen im Unternehmen. Dieser Bedarf wird vom Unternehmer unter Berücksichtigung von Auslöse- und Aufwandkriterien ermittelt.

Zur betriebsspezifischen Betreuung gehören die Beratung und Unterstützung bei besonderen, z. T. branchenspezifischen Gefährdungen und Belastungen, die Beratung beim Personaleinsatz und der betrieblichen Wiedereingliederung (BEM) ebenso wie die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Unterstützung bei der Implementierung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Dies kann beispielsweise durch die Teilnahme an betireblichen Aktionen, wie einem Gesundheitstag in Ihrem Unternehmen, geschehen.

Der Betriebsarzt führt auch anlassbezogene Begehungen, z. B. im Zusammenhang mit dem Mutterschutzgesetz (Beratung von Schwangeren) oder bei der Einstellung oder Umsetzung leistungsgewandelter Beschäftigter durch. Die betriebsspezifische Betreuung führt darüber hinaus mögliche Handlungsfelder auf, die bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder bei Veränderungen der Rechtslage oder des Stands der Technik und/oder der Arbeitsmedizin eine erweiterte Beratung erfordern können.

Auch die Durchführung der geeigneten arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß ArbMedVV gehört zur betriebsspezifischen Betreuung durch den Betriebsarzt.